Liebe Eltern,
hier finden Sie einen Vorschlag für eine Hausandacht mit Kindern zu Palmsonntag. Außerdem gibt es eine sehr schöne Seite mit Angeboten für Familien während der Corona-Pandemie unter https://www.erzbistum-koeln.de/thema/zusammenfamilie/. Ans Herz legen möchte ich Ihnen auch die Webseite der Katholischen Pfarreiengemeinschaft Bonn-Melbtal. HIer können Sie Messen live mitverfolgen, diese später als Video ansehen oder Predigten nachlesen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.
Claudia Wolters-Goertz
Liebe Eltern,
unter dem folgenden Link finden Sie Anregungen für das Lernen und Arbeiten in Zeiten von Corona, die die Schulpsychologie der Stadt Bonn zusammengestellt hat:
Schulisches Lernen in Zeiten von Corona
Herzliche Grüße
Claudia Wolters-Goertz
Liebe Eltern,
aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind ab dem 23. März 2020, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.
Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.
Darüber hinaus steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Die Betreuung erfolgt täglich von 08.15 Uhr bis 16.30 Uhr. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das hier beigefügte Formular, sofern Sie eine Notbetreuung benötigen.
Herzliche Grüße insbesondere auch an Ihre Kinder und viel Gesundheit
Claudia Wolters-Goertz
Schulleiterin
Liebe Eltern,
hiermit möchte ich Sie über das weitere Vorgehen unserer Schule nach dem Beschluss der Landesregierung, den Unterricht vom 16. März bis zum 19. April auszusetzen, informieren.
Übergangszeit vom 16. – 17. März 2020
Damit Sie Gelegenheit haben, sich auf die schwierige Situation einzustellen, können Sie am Montag und Dienstag aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Der Unterricht ruht. Die Schule (08.15 – 12.00 Uhr) und die OGS (12.00 – 16.30 Uhr) stellen die Betreuung sicher. Ich möchte allerdings darum bitten, dass Ihre Kinder nur zur Schule kommen, wenn Sie in der Übergangszeit keine andere Möglichkeit haben, ihr Kind zu betreuen. Wichtigstes Ziel ist, die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden.
Die Verteilung von Büchern, Heften, Wochenplänen und Materialien für alle Kinder erfolgt am Dienstag, den 17.03.2020. Um auch hier die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen sind folgende Abholzeiten vorgesehen:
- Klassen 1: Im Zeitraum von 08.15 – 09.00 Uhr
- Klassen 2: Im Zeitraum von 09.15 – 10.00 Uhr
- Klassen 3: Im Zeitraum von 10.15 – 11.00 Uhr
- Klassen 4: Im Zeitraum von 11.15 – 12.00 Uhr.
Zu den oben genannten Zeiten können Sie die Materialien in der Schule abholen.
Not-Betreuungsangebot ab Mittwoch, den 18. März
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Beachten Sie bitte hierzu den Erlass des Landes NRW zu den Schulschliessungen. Für die Detailregelungen erhalten sie noch weitere Informationen.
Ich bin mir bewusst, dass die Schulschließung für Sie und Ihre Kinder eine sehr große Herausforderung bedeuten. Wir müssen allerdings alles tun, um uns und andere Menschen zu schützen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Liebe und Gute und insbesondere viel Gesundheit.
Herzliche Grüße
Claudia Wolters-Goertz (Schulleiterin)
Coronavirus: Unterricht in allen Schulen wird bis zu den Osterferien ausgesetzt Ministerin Gebauer: Die landesweite Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hat heute einen für den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst. Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen. Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden. Ein verlässliches Betreuungsangebot für Kinder von Eltern in Berufen, die für die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird sichergestellt. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten und unterstützt werden.“
Über die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots sowie über alle weiteren Entwicklungen mit dem Coronavirus werden sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium kontinuierlich informiert, auch über den Umgang mit den anstehenden Prüfungsverfahren. Grundsätzlich gilt zum jetzigen Zeitpunkt:
- Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben werden konnten. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist darüber hinaus sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen ablegen können.
- Über den Umgang mit anderen Prüfungsformaten – zum Beispiel Zentrale Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentrale Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Feststellungsprüfungen, Prüfungen an Berufskollegs – werden die Schulen zeitnah informiert.
- Die Bemühungen des Schulministeriums sind darauf ausgerichtet, dass den Schülerinnen und Schülern aus den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Prüfungen entstehen.
„Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden regelmäßig überprüft und die Lage fortlaufend neu bewertet. Entscheidungsleitend ist die jeweils aktuelle Einschätzung der Lage durch das Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden. Sie verfügen über die nötige Expertise und informieren regelmäßig über die Gefährdungslage für die gesamte Bevölkerung. Das Ministerium für Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren“, erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.